Vereinspauschale des Freistaats Bayern (Übungsleiterzuschuss)

Beschreibung

Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration gewährt nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine und Sportverbände in Form einer Vereinspauschale.

Die Antragsunterlagen (Antragsformular, gültige und aktiv eingesetzte Trainer- und Übungsleiterlizenzen) müssen bis 01. März des Jahres, für das die Zuwendung beantragt wird, beim Landratsamt Regensburg eingereicht werden.

Der Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale kann online gestellt werden.

Voraussetzungen

Die Sportförderrichtlinien beinhalten u. a. die Zusammenfassung der Förderberbereiche

  • Förderung des Einsatzes von Übungsleitern
  • pauschale Sportbetriebsförderung
  • Förderung der Beschaffung beweglicher Großsportgeräte

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und unter Beachtung der allgemeinen Fördervoraussetzungen (Abschnitt A der Sportförderrichtlinien).

Die Vereinspauschale wird anhand folgender Parameter bestimmt: 

  • Anzahl der erwachsenen Vereinsmitglieder: einfache Gewichtung
  • Anzahl an sonstigen Mitgliedern (Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahre): 10-fache Gewichtung
  • Anzahl der erwachsenen Mitglieder mit Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen: 10-fache Gewichtung (müssen beim BVS gemeldet sein)
  • Anzahl der gültigen Übungsleiterausweise, die der Verein aktiv im Sportbetrieb einsetzt (max. 4% der Gesamtmitgliederzahl, aber 6% - 8% bei über 60% Mitglieder nach Nr. 4.1.2 der Richtlinien): pro Übungsleiter-Ausweis 650-fache Gewichtung, bei Einsatz in zwei Vereinen 325-fache Gewichtung

Eine Förderung ist für alle Sport- und Schützenvereine möglich, die die Bagatellgrenze von mindestens 500 Mitgliedereinheiten (ME) erreichen. Dabei ist unerheblich, ob diese 500 Mitgliedereinheiten nur über reine Mitgliederzahlen (Nr. 1 und 2) oder durch Vorlage eines Übungsleiterausweises zustande kommen.

Verfahrensablauf

Die Antragsunterlagen (Antragsformular, gültige und aktiv eingesetzte Übungsleiterlizenzen im Original) müssen bis 01. März des Jahres, für das die Zuwendung beantragt wird, beim Landratsamt Regensburg eingereicht werden. 

Bei Kopien der Lizenzen muss die vollständige Lizenz (Vorder- und Rückseite) eingereicht werden.

Hinweis:
Diese Frist ist eine Ausschlussfrist und kann nicht verlängert werden!

Zur unbürokratischen Abwicklung der Antragstellung wird die persönliche Abgabe beim Sachbearbeiter empfohlen. Fragen zum Antrag und zu den vorliegenden Übungsleiterlizenzen können dann gleich abgeklärt werden.

Es wird zur Vermeidung von Wartezeiten um Terminvereinbarung gebeten.

Unterlagen

  • Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale
  • Übungsleiterlizenzen (Original oder Kopie)
  • Bei Lizenzteilung „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien)

Formulare und weiterführende Informationen

Stand: 10.06.2025