Katastrophenschutz
Eine gute Versorgung mit Polizei und freiwilligen Hilfsorganisationen gewährleistet die Sicherheit der Bürger im Landkreis Regensburg.
175 Freiwillige Feuerwehren stellen mit über 48.000 Mitgliedern den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung qualifiziert sicher.
Die Katastrophenschutzbehörde des Landkreises Regensburg ist das Landratsamt Regensburg. Dort ist der Katastrophenschutz im Sachgebiet Sicherheitsrecht angesiedelt. Eine Katastrophe ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden. Das Spektrum reicht von schweren, lokal begrenzten Unfällen über großflächige Naturereignisse wie Hochwasser oder Unwetter bis hin zu der Gefahr terroristischer Anschläge. Vorbereitende Maßnahmen wie Alarmierungsplanung oder die allgemeine Katastrophenschutzplanung, sowie die Regelung der Einsatzleitung und Führung bei Katastrophen werden in Zusammenarbeit mit der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehrwesen erarbeitet, während für das Krisenmanagement im Falle einer bereits eingetretenen Katastrophe die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) zuständig ist.
Organisation
Entscheidend für die erfolgreiche Bewältigung einer Katastrophe ist eine rasch aufgebaute und wirksame Einsatzleitung durch den Landkreis Regensburg als Katastrophenschutzbehörde. Die Katastrophenschutzbehörde hat grundsätzlich ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber allen eingesetzten Kräften und beteiligten Behörden (Art. 5 BayKSG) der gleichen oder einer niedrigeren Stufe.
Die Führung und Einsatzleitung im Katastrophenfall durch die Katastrophenschutzbehörde gliedert sich in drei Führungsebenen:
Obere Führungsebene
Die Katastrophenschutzbehörde trägt die Gesamtverantwortung für den organisatorischen und politisch-administrativen Ablauf des Einsatzes. Die Leitung und Verantwortung während eines Einsatzes hat Landrätin Tanja Schweiger als Behördenleiterin.
Zur Bewältigung der Aufgaben im Katastrophenfall bedient sich die Katastrophenschutzbehörde der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK). Die kleine, flexible und rasch alarmierbare FüGK setzt sich grundsätzlich aus Mitarbeitern der Behörde zusammen. Sie wird bei Bedarf lageabhängig durch Vertreter anderer betroffener Behörden und Einrichtungen, Vertreter der an der Katastrophenbewältigung beteiligten Einsatzorganisationen oder Sachverständige erweitert.
Die FüGK leitet den Einsatz und stellt dabei sicher, dass alle Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Ihr obliegt außerdem die Feststellung des Katastrophenfalles (Art. 4 BayKSG), die Warnung und Unterrichtung der Bevölkerung, die Öffentlichkeitsarbeit, die Anforderung auswärtiger Hilfe und die Gesamtkoordination aller Maßnahmen. Darüber hinaus trifft sie Entscheidungen, die über die Aufgaben der Örtlichen Einsatzleitung hinausgehen oder denen besondere Bedeutung zukommt.
Zur Unterstützung der FüGK ist weiterhin eine Kommunikationsgruppe Führung - KomFü - als "Service-Dienstleister" eingerichtet. Diese besteht aus dem Leiter der Einheit sowie weiteren ehrenamtlichen Helfern. Diese Helfer werden insbesondere eingesetzt, um die ständige Erreichbarkeit der FüGK sicherzustellen. Aus diesem Grund verfügen sie über eine entsprechende Kommunikationsausstattung. Ihnen stehen Funk- und EDV-Ausstattung, Telefon, Telefax etc. zur Verfügung.
Die Ausbildung findet einerseits an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried statt, andererseits im Rahmen gemeinsamer interner Schulungen der FüGK und der eigenen Einheit.
Mittlere Führungsebene
Die Örtliche Einsatzleitung (ÖEL) ist die taktisch-operative Führung an der Schadensstelle. Als verlängerter Arm der Katastrophenschutzbehörde koordiniert sie alle Maßnahmen vor Ort und hat ein Weisungsrecht gegenüber allen eingesetzten Kräften (Art. 6 BayKSG). Die Katastrophenschutzbehörden benennen bereits vorab, also unabhängig von einem konkreten Schadensereignis, fachlich geeignete Personen als Örtliche Einsatzleiter.
Auch unterhalb der Katastrophenschwelle kann ein vorab benannter Örtlicher Einsatzleiter zum Einsatz kommen und die für den Einsatzerfolg so wichtige Einsatzleitung vor Ort übernehmen (Art. 15 BayKSG). Dies geschieht, wenn durch eine einheitliche Einsatzleitung vor Ort das geordnete Zusammenwirken aller eingesetzten Kräfte wesentlich erleichtert werden kann. Der Örtliche Einsatzleiter wird hier als verlängerter Arm der Kreisverwaltungsbehörde als Sicherheitsbehörde tätig.
Untere Führungsebene
Die organisationsinterne Führung der Einsatzkräfte aus den verschiedenen Organisationen und Aufgabenbereichen - Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst, Technisches Hilfswerk etc. - stellt die dritte Führungsebene dar. Die unmittelbare Schadensbekämpfung vor Ort wird von den zur Katastrophenhilfe verpflichteten Organisationen wahrgenommen. Die Führung der Einsatzkräfte richtet sich häufig nach organisationsinternen Regelungen. In die Organisationskompetenz der Träger der Fachaufgaben wird nicht eingegriffen.
Katastrophenlagen
Hochwasser
Hochwasser ist eine Naturkatastrophe, die sich schwer bekämpfen lässt. Für Menschen, die in der Nähe von größeren Gewässern wohnen, ist Hochwasser kein besonderer Anblick. Kleinere Hochwasser gibt es regelmäßig, beispielsweise zur Schneeschmelze nach dem Winter. Aber auch sog. Jahrhunderthochwasser können große Teile in Katastrophengebiete verwandeln.
Infos, wie man sich auf ein Hochwasser vorbereiten kann, was zu beachten ist, wenn ein Hochwasser eintritt und was Sie nach dem Hochwasserfall tun können finden Sie hier:
Feuer
Die Ursachen für ein Feuer zu Hause können vielfältig sein, z. B. Fehler in der Elektrizität, Unachtsamkeit, Überhitzung von Elektrogeräten etc. Die Folgen sind teilweise katastrophal. Es gibt viele Möglichkeiten, mit denen das Brandrisiko reduziert werden kann.
Welche Vorkehrungen Sie treffen können, um einen Brand zu vermeiden und wie Sie sich richtig verhalten, wenn ein Feuer ausbricht finden Sie hier:
Unwetter
Unwetter mit Orkanen, Tornados, heftigen Gewittern und Starkregen gehören auch bei uns schon zu regelmäßigen Ereignissen.
Informationen, was Sie z. B. während eines Gewitters tun können und was Sie beachten sollten, wenn das Unwetter vorbei ist, finden Sie hier:
Stromausfall
Wenn der Strom ausfällt, wenn zum Beispiel der Computer streikt, das Licht ausgeht, Haushaltsgeräte nicht mehr funktionieren, merkt man erst wie abhängig man von ihm ist. Normalerweise werden Stromausfälle innerhalb kurzer Zeit behoben. Aber in Notsituationen kann es auch mal Tage dauern, bis der Strom wieder verfügbar ist.
Infos, wie man sich auf Stromausfälle vorbereiten bzw. solche abmildern kann, finden Sie hier:
Hitze
Die Hitzebelastung nimmt auch in Deutschland zu. Die "heißen" Tage wurden mehr in den letzten Jahren. Besonders ältere und kranke Menschen und kleine Kinder sind besonders gefährdet.
Tipps und Informationen was Sie im Vorfeld tun können, aber auch Tipps für Hitzetage finden Sie hier:
Gefahrstoffe
Bei einem Unfall eines Gefahrguttransporters, einem Brand in einer Lagerhalle oder auch beim sorglosen Umgang mit Haushaltsreinigern, Grillanzündern, Wasch- oder Reinigungsmitteln kann es gefährlich werden.
Eine Zusammenfassung was zu tun ist, wenn ein Notfall eintritt, finden Sie hier:
Besondere Gefahrenlagen, z. B. Explosionen
Eine Explosionsgefahr ist gegeben, wenn sich ein explosionsfähiges Gemisch aus Luft und brennbaren Stoffen bildet, welches entzündet werden kann. Explosionen können Gebäude zerstören oder in Brand setzen, Menschen verschütten und verletzen.
Die folgenden Hinweise können Sie nutzen, um sich vorzubereiten und um in einer Gefahrensituation handeln zu können.
Fonds zur Förderung des Katstrophenschutzes
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unterhält einen Fonds zur Förderung des Katastrophenschutzes. Der Fonds ist ein staatliches, vom Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration verwaltetes Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit und wird durch zweckangemessene Beiträge des Staates, der Landkreise und der kreisfreien Gemeinden getragen.
Aus dem Fonds können Aufwendungen der Katastrophenschutzbehörden und der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten gefördert werden. Darüber hinaus können für deren Maßnahmen, die der Abwehr einer Katastrophe dienen, Zuschüsse gewährt werden, um zumutbare Belastungen des Trägers der Aufwendungen abzuwenden, wenn dies nicht durch Inanspruchnahme anderer Leistungen möglich ist.
Die Höhe des zweckangemessenen jährlichen Gesamtbeitrags wird vom Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bestimmt und bekannt gemacht.
Aus dem Katastrophenschutzfonds können bis zu 80 Prozent der Kosten erstattet werden. In Ausnahmefällen, wie dem Hochwasser Juni 2024, können durch das Staatministerium des Innern, für Sport und Integration auch höhere Erstattungswerte festgelegt werden.
Die Beantragung erfolgt über die Kreisverwaltungsbehörde an die jeweilige Regierung. Für kreisangehörige Gemeinden des Landkreises Regensburg können die Anträge unter folgendem Link eingereicht werden:
Katastrophenschutz - Fonds zur Förderung des Katastrophenschutzes (ONLINE-VERFAHREN)
GeoKAT
Der Landkreis Regensburg arbeitet intensiv daran, seine Bürgerinnen und Bürger vor Auswirkungen von Katastrophen, wie Unwetter, Hochwasser und Waldbränden zu schützen. Für die Katastrophenbewältigung sind unter Umständen das Know-How und die Ausstattung von privaten Institutionen und Firmen erforderlich.
Die bayerischen Katastrophenschutzbehörden erstellen dazu Katastrophenschutzpläne und bauen derzeit unter dem Namen GeoKAT (Geographisches Katastrophenschutzinformationssystem) eine gemeinsame Datenbank auf, die die Erreichbarkeitsdaten von Firmen enthalten soll, die über Fähigkeiten und Ressourcen verfügen, die bei Katastropheneinsätzen unter Umständen benötigt werden. Die hierfür erforderlichen Daten werden mit Hilfe von untenstehenden Erhebungsbögen abgefragt. Die Aufnahme in die Datenbank ist kostenfrei und völlig unverbindlich und die Firmen oder Institutionen gehen damit keinerlei Verpflichtungen ein.“
- GeoKAT Erhebungsbogen Tankstellen/Tanklager (PDF, 599 kB) © LRA Regensburg
- GeoKAT Erhebungsbogen Tagesstätten/Heime (PDF, 605 kB) © LRA Regensburg
- GeoKAT Erhebungsbogen Schulen/Hochschulen/Bildungseinrichtungen (PDF, 604 kB) © LRA Regensburg
- GeoKAT Erhebungsbogen Hotels, Pensionen und Beherbergungsbetrieb (PDF, 611 kB) © LRA Regensburg
- GeoKAT Erhebungsbogen Firmen/Behörden (PDF, 610 kB) © LRA Regensburg
- GeoKAT Erhebungsbogen Ärzte/Praxen (PDF, 468 kB) © LRA Regensburg
- GeoKAT Erhebungsbogen Hallen/Säle (PDF, 603 kB) © LRA Regensburg
- Einverständniserklärung - Informationen über Hallen/Säle für die Datenbank GeoKat (PDF, 516 kB) © LRA Regensburg
Weitere Informationen
Stand: 24.06.2025