Landkreisaufgaben

Die Aufgaben des Landkreises sind eigene oder vom Staat übertragene Angelegenheiten.

Eigener Wirkungskreis

Im eigenen Wirkungskreis befasst sich der Landkreis mit überörtlichen Belangen, die sein Kreisgebiet betreffen. Hier schafft er in den Grenzen seiner Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen, die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl seiner Einwohner erforderlich sind. Dabei wird unterschieden zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben.

Zu den Pflichtaufgaben gehören insbesondere

  • der Bau und der Unterhalt der Kreisstraßen (Neubau, Streudienste im Winter),
  • die Einrichtung von Krankenhäusern (Kreisklinik Wörth a.d. Donau),
  • die Aufwandsträgerschaft für die staatlichen Schulen und die Schülerbeförderung,
  • die Jugend- und Sozialhilfe,
  • die Organisation des landkreisbezogenen öffentlichen Personennahverkehrs,
  • die Förderung der Landschaftspflege,
  • die Abfallwirtschaft (Müllabfuhr, Grüngutverwertung und Betrieb von Wertstoffhöfen).

Freiwillig kann sich der Landkreis betätigen zum Beispiel auf den Gebieten der überörtlichen Denkmal- und Kulturpflege, der Sportförderung, der Wirtschaft und des Tourismus.

In Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises handelt der Landkreis nach eigenem Ermessen. Er ist nur an die gesetzlichen Vorschriften gebunden.

Übertragener Wirkungskreis

Der übertragene Wirkungskreis des Landkreises umfasst die staatlichen Aufgaben, die ihm Gesetze zur Besorgung im Auftrag des Staates zuweisen. Hierzu gehören zum Beispiel

  • der Erlass sicherheitsrechtlicher Verordnungen,
  • die Fleisch- und Schlachthygiene,
  • Leistungen nach dem Wohngeld- und Unterhaltsicherungsgesetz und
  • die Organisation des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes.

Das Landratsamt - eine Doppelbehörde

Das Landratsamt als Behörde hat innerhalb des Gebiets des Landkreises eine Doppelfunktion:

  • als Behörde des Landkreises (L), die im eigenen Wirkungskreis (z. B. Bau und Unterhalt von Kreisstraßen, Krankenhäusern, weiterführenden Schulen sowie Kultur-, Sport- und Regionalförderung) und im übertragenen Wirkungskreis (z. B. Organisation des Katastrophen- und Rettungsdienstes) handelt. 
  • als Behörde des Freistaates Bayern bzw. untere staatliche Verwaltungsbehörde (S) (Aufgaben z. B. im Bereich der Ausländerangelegenheiten, der Baugenehmigungsverfahren, des Denkmalschutzes, des Gaststätten- und Gewerberechts, des Gesundheits- und Veterinärwesens, des Jagd- und Fischereiwesens, der Kraftfahrzeug-Zulassung, des Straßenverkehrswesens und des Waffen- und Sprengstoffrechts)

Organisatorisch ist das Landratsamt Regensburg eine einheitliche Behörde mit der Landrätin als Amtsleiterin.

Aufgaben des Landkreises

Der Landkreis hat Aufgaben.
Manche Aufgaben sind eigene Aufgaben.
Manche Aufgaben bekommt der Landkreis vom Staat.

Eigener Wirkungs·kreis
Der Landkreis kümmert sich um Sachen in seinem eigenen Bereich.
Die Sachen sind wichtig für den Landkreis.
Der Landkreis macht dafür öffentliche Einrichtungen.
Die öffentlichen Einrichtungen sind wichtig für die Menschen im Landkreis.
Die Menschen sollen:
- gut arbeiten können
- gut zusammenleben können
- Kultur haben können.
Dafür gibt es Pflicht·aufgaben und freiwillige Aufgaben.

Zu den Pflicht·aufgaben gehören vor allem:

Der Landkreis kümmert sich um:
- den Bau von Straßen
- die Reparatur von Straßen
- den Streu·dienst im Winter
- Kranken·häuser
Zum Beispiel: Die Kreis·klinik Wörth a.d.
Donau.
- Schulen
- Busse für Schüler und Schülerinnen
- Hilfe für junge Menschen
- Hilfe für Menschen mit wenig Geld
- Busse und Bahnen im Landkreis
- die Pflege von der Natur
- Müll·abfuhr
- Recycling.

Der Landkreis kann freiwillig Sachen machen.
Zum Beispiel:
- sich um Denkmäler kümmern
- sich um Kultur kümmern
- Sport unterstützen
- die Wirtschaft unterstützen
- den Tourismus unterstützen.

Der Landkreis kann selbst entscheiden.
Das heißt:
Der Landkreis kann selbst Sachen machen.
Aber der Landkreis muss sich an die Gesetze halten.

Übertragener Wirkungs·kreis
Der übertragene Wirkungs·kreis ist ein Fach·wort.
Der übertragene Wirkungs·kreis ist ein Bereich von Aufgaben.
Die Aufgaben sind für den Landkreis.
Die Aufgaben sind von der Regierung.
Die Aufgaben stehen in Gesetzen.
Zum Beispiel:

Es gibt Gesetze für die Sicherheit.
Die Gesetze heißen: Verordnungen.
Die Verordnungen sind für:
- die Hygiene von Fleisch
- die Hygiene von Schlachten
- das Wohn·geld
- das Unterhalt·sicherungs·gesetz
- den Katastrophen·schutz
- den Rettungs·dienst.

Das Landrats·amt ist eine Doppel·behörde.
Das Landrats·amt ist eine Behörde.
Das heißt:
Das Landrats·amt arbeitet für den Landkreis.
Der Landkreis ist ein bestimmtes Gebiet.
Das Landrats·amt hat 2 Aufgaben:

Die Behörde ist vom Landkreis.
Das kurze Wort ist: L.
Die Behörde kümmert sich um verschiedene Sachen.
Zum Beispiel:
- Straßen
- Kranken·häuser
- Schulen
- Kultur
- Sport
- Hilfe für die Region.
Die Behörde kümmert sich auch um den Katastrophen·dienst und den Rettungs·dienst.

Die Behörde ist auch vom Frei·staat Bayern.
Das kurze Wort ist: S.
Die Behörde kümmert sich um verschiedene Sachen.
Zum Beispiel:
- Ausländer·angelegenheiten
- Bau·genehmigungen
- Denkmal·schutz
- Gast·stätten·recht
- Gewerbe·recht
- Gesundheits·wesen
- Veterinär·wesen
- Jagd·wesen
- Fischerei·wesen
- Kfz-Zulassung
Das heißt: Man darf ein Auto fahren.
Dafür braucht man eine Kfz-Zulassung.
- Straßen·verkehrs·wesen
Das heißt: Alles was mit dem Verkehr auf der Straße zu tun hat.
Zum Beispiel: Regeln für den Verkehr auf der Straße.
Oder: Wie man eine Straße baut.
Oder: Wie man eine Straße pflegt.
Oder: Wie man eine Straße repariert.
Oder: Wie man eine Straße sicher macht.
Oder: Wie man eine Straße sauber macht.
Oder: Wie man eine Straße schön macht.
Oder: Wie man eine Straße leise macht.
Oder: Wie man eine Straße grün macht.
Oder: Wie man eine Straße hell macht.
Oder: Wie man eine Straße breit macht.
Oder: Wie man eine Straße schmal macht.
Oder: Wie man eine Straße lang macht.
Oder: Wie man eine Straße kurz macht.
Oder: Wie man eine Straße gerade macht.
Oder: Wie man eine Straße krumm macht.
Oder: Wie man eine Straße hoch macht.
Oder: Wie man eine Straße tief macht.

Das Landrats·amt Regensburg ist eine Behörde.
Die Chefin von der Behörde ist die Land·rätin.

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