Hier gelangen Sie zur Anmeldemaske für Sperrmüll:
Sperrmüll sind nur brennbare bewegliche Sachen, die üblicherweise in Haushalten vorkommen und nur wegen ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht in die Mülltonne passen. Sperrmüll darf nicht größer als 2,00 m x 1,00 m x 0,80 m sein. Größere Teile müssen zerkleinert werden, da sie ansonsten Probleme bei der Annahme an der Müllumladestation oder beim Sperrmüllfahrzeug verursachen.
Sperrmüll, der aufgrund seiner Größe oder seines Gewichts nicht im Sperrmüllfahrzeug verladen werden kann, ist von der Abfuhr ausgeschlossen.
Was alles zum Sperrmüll gehört und was nicht, finden Sie in der Sperrmülldefinition:
Definition:
- Sperrmüll sind haushaltsübliche Gegenstände, die wegen ihrer Größe und /oder dem Gewicht nicht in die Restmülltonne passen und für die es keine anderen Verwertungsmöglichkeiten gibt.
- Das Höchstmaß der Teile darf 2,00 m x 1,00 m x 0,80 m nicht überschreiten. Größere Gegenstände müssen zerlegt oder zerkleinert werden.
- Sperrmüll darf nicht mit gebührenpflichtigem Restmüll vermischt sein.
Was gehört zum Sperrmüll?
- ausrangierte, ggf. zerlegte oder zerkleinerte Möbelstücke (Schrank, Bett, Sofa, Sessel, Stuhl, Tisch, Matratze, Einbauküche ohne Elektro-Geräte, Holzregal, Bettsprungrahmen usw.)
- mobiles Wohnungsinventar (Vorhangschiene, Teppich, Kunststoffbodenbelag)
- Sportgeräte (aus Verbundmaterial bestehend) (Ski, Tischtennisplatte, Rollerblades usw.)
- sperrige, mobile Gegenstände (nicht aus überwiegend Metall) (z. B. Koffer, Kinderwagen-Aufsatz u.s.w.)
Wohin mit dem Sperrmüll?
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, seinen Sperrmüll ohne zusätzliche Gebühren zu entsorgen:
- durch Abholung vom eigenen Grundstück nach Online-Terminvereinbarung (siehe Link oben) oder per Sperrmüllanforderungskarte von der Gemeindeverwaltung
- durch Selbstanlieferung an der Müllumladestation Haslbach (kostenfrei mit Selbstanlieferschein)
So funktioniert die Abholung:
Sie können hier einen Termin zur Sperrmüllabholung ganz einfach online buchen. Alternativ können Sie bei der Gemeindeverwaltung eine Sperrmüllanforderungskarte holen, ausfüllen und an den zuständigen Entsorgungsunternehmer (vorgedruckt auf der Karte) schicken.
Der Termin wird ihnen umgehend mitgeteilt oder im Ausnahmefall vom Entsorgungsdienstleister nachgereicht. Der Sperrmüll muss dann an diesem Tag ab 06.00 Uhr an der Grundstücksgrenze bzw. an der vom Landkreis festgelegten Sammelstelle bereitstehen.
So funktioniert die Selbstanlieferung:
Sperrmüll kann unter Vorlage eines ausgefüllten Sperrmüllselbstanlieferscheines an der Müllumladestation in Haslbach angeliefert werden.
Was ist zu beachten?
Das Grundstück auf dem der Sperrmüll anfällt, muss an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sein.
Wichtig ist, dass bei der Anlieferung an der Müllumladestation in Haslbach Haus- und Sperrmüll nicht vermischt angeliefert wird, da er ansonsten nur insgesamt gewogen werden kann und deshalb auch insgesamt bezahlt werden muss.
Ausgeschlossen und damit grundsätzlich entgeltpflichtig sind darüber hinaus Anlieferungen mit Lastkraftwagen (über 7,5 t) sowie Fahrzeuge von Entsorgungs-, Transport- und Fuhrunternehmen.