Sie sind Halter eines in der Ukraine zugelassenen Fahrzeuges und sind bereits 1 Jahr oder länger in Deutschland und möchten Ihr Fahrzeug weiterhin nutzen.
- Sie bleiben nicht dauerhaft in Deutschland.
- Sie verfügen über Zulassungspapiere für Ihr Fahrzeug.
- Sie sind als Flüchtling anerkannt.
- Es besteht eine gültige Versicherung.
- Das Fahrzeug wurde bei einer Untersuchungsstelle auf die Verkehrssicherheit überprüft.
Die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung beträgt 25,00 €
Kfz-Zulassungsstelle
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-390 und -392
0941/4009-201
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Online-Terminvereinbarung
Mo - Mi: 7:30 - 11.30; 13:00 - 15:00 Uhr
Do: 7:30 - 11:30; 13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 7:30 - 11:30 Uhr
Do 13:00 – 17:00 Uhr: Zulassungsstelle nur mit Terminvereinbarung
Termine sind mit unserer Online-Terminvereinbarung im Bürgerserviceportal möglich!