Die erweiterte Unterstützung (EwU) nach §§11 Abs. 3ff. BtOG
Der Landkreis Regensburg bietet als Modellbehörde die erweiterte Unterstützung nach §§11 Abs. 3ff. BtOG für die Bürger-/innen des Landkreises an.
Die EwU soll im Vorfeld eines Betreuungsverfahrens und/oder während eines laufenden Betreuungsverfahrens angewandt werden und dient der Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung. Die Maßnahme ist zeitlich auf 3 bzw. 6 Monate befristet und soll mit Zustimmung und Einwilligung des Betroffenen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.
So werden im Rahmen der erweiterten Unterstützung behördlicherseits zusammen mit dem geschäftsfähigen Betroffenen Schritte zur Lösung der persönlichen Problematik unternommen sowie ein individuelles Netzwerk für ein Leben ohne gesetzliche Betreuung aufgebaut.
Hilfen in schwierigen Lebenslagen - Pflegestützpunkt Plus im Landkreis Regensburg
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Regensburg
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