Wenn Maßnahmen an einem Denkmal durchgeführt werden sollen oder müssen, sind Fragen fachlicher, rechtlicher und finanzieller Art zu klären. Die Beratung der Denkmaleigentümer gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Denkmalbehörden.
Die Denkmalbehörden, insbesondere die Untere Denkmalschutzbehörde (Landratsamt) und das Landesamt für Denkmalpflege, haben die Aufgabe, Denkmaleigentümer umfassend zu beraten.
Die Beratung beschränkt sich nicht nur auf fachliche Angelegenheiten (z. B. bestimmte Restaurierungsmethoden), sondern erstreckt sich auch auf die Erlaubnis- oder Baugenehmigungsverfahren und alle Fragen der Förderung durch Zuschüsse oder Darlehen der öffentlichen Hand oder durch Steuervorteile.
Der Freistaat Bayern (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege und Bayerische Landesstiftung) und andere Fördergeber wie zum Beispiel der Bezirk Oberpfalz beteiligen sich im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit in angemessenem Umfang an den Kosten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, insbesondere an den Kosten der Instandsetzung, Erhaltung, Sicherung und Freilegung von Denkmälern. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht, die Entscheidung der Fördergeber erfolgt vielmehr auf Grund von pflichtgemäßem Ermessen.
Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach dem denkmalpflegerischen Mehraufwand (anfallende, den üblichen Erhaltungsaufwand übersteigende Kosten), der Bedeutung und Dringlichkeit des Falls sowie nach der Leistungsfähigkeit des Eigentümers. Die Denkmalbehörden unterstützen die Denkmaleigentümer bzw. Maßnahmenträger beim Ausfüllen und Einreichen der entsprechenden Antragsformulare.
Zur Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen können darüber hinaus auch steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden. Das Landesamt für Denkmalpflege erteilt im Vorgriff zum Zwecke der Erlangung solcher Steuervergünstigungen Auskünfte und Grundlagenbescheide.
Bitte wenden Sie sich in allen Fällen zunächst an die Untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt.
Nehmen Sie das Beratungsangebot der Denkmalbehörden möglichst frühzeitig im Planungsvorgang und auf jeden Fall vor Maßnahmenbeginn in Anspruch.
In geeigneten Fällen erfolgt die Beratung vor Ort, d.h. am oder im Denkmal, mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und mit dem zuständigen Referenten des Landesamtes für Denkmalpflege. Die Beratungstermine finden in der Regel im Rahmen der sogenannten Denkmalsprechtage statt und werden von der Unteren Denkmalschutzbehörde koordiniert.
Wenn bereits Pläne, Skizzen, Maßnahmenbeschreibungen und/oder Kostenschätzungen bzw. Kostenberechnungen vorliegen, ist es hilfreich, diese den Denkmalbehörden rechtzeitig vor dem Beratungstermin informell zukommen zu lassen.
Die Beratung ist kostenlos.
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