- Der Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder der Ort der beteiligten Niederlassung liegt im Landkreis Regensburg.
- Es bestehen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen.
- Es bestehen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände von 5,00 Euro oder mehr. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
- Im Führungszeugnis dürfen keine Straftaten vorhanden sein.
- Der Antrag ist beim Landratsamt Regensburg zu stellen. Hierzu muss der Antragsteller des Kennzeichens persönlich erscheinen.
- Die Versicherung wird von der Zulassungsstelle automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
- Der Antragsteller erhält ein Kfz-Kennzeichen, das von der Zulas-sungsstelle mit den Plaketten (Zulassungsplaketten) versehen wird.
- Die Kennzeichenschilder können Sie während des Zulassungsvorgangs prägen lassen. Dafür können Sie sich an die privaten Anbieter, die in der Nähe der Zulassung angesiedelt sind, wenden.
- Der Antragsteller erhält ein Nachweisheft und einen Fahrzeugschein je Fahrzeug. Der Inhaber des Kennzeichens wird einmal jährlich kontrolliert.
Bei persönlicher Ereldigung des Zulassungsvorgangs gehen Sie wie folgt vor:
- Aufrufnummer am Automaten ziehen im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung.
- Warten, bis Sie aufgerufen werden (Nummer erscheint auf elektronische Anzeigetafel).
- Zulassungsschalter aufsuchen, der zur Aufrufnummer angezeigt wird. ´
- Erforderliche Unterlagen vorlegen dem/der Sachbearbeiter/in, nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie von diesem/dieser eine Kassenkarte.
- Gebühreneinzahlung erfolgt am Kassenautomaten mit der Kassenkarte im Eingangsbereich. Sie erhalten 2 Zahlungsbelege, die Sie aufbewahren müssen. Ein Beleg ist Ihre Quittung, der 2. ist für die Ausgabe bestimmt. Auf dem Beleg finden Sie auch das Ihrem Fahrzeug zugeteilte Kennzeichen.
- Zulassungsunterlagen abholen. Sie werden vom Sachbearbeiter am Ausgabeschalter mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen und erhalten Ihre fertigen Unterlagen zurück. Prüfen Sie, ob diese richtig ausgefüllt sind. ´
Für Fragen können Sie sich an die Mitarbeiter(in) in der Information im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung wenden.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung - nicht älter als ein Jahr - vorzulegen
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung
- elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code) speziell für ein rotes Kennzeichen gem. § 23 FZV
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG (nicht älter als 3 Monate, Formblatt „O“, bei der Gemeinde zu beantragen)
- Verkehrzentralregisterauszug (bei der Führerscheinstelle erhältlich)
- Fahrzeugpapiere im Original (Fahrzeuge müssen abgemeldet sein) oder falls keine Originale mehr vorhanden sind eine Datenbestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs.
- Gutachten nach § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs für jedes Fahrzeug, das mit dem roten Kennzeichen geführt werden soll.
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren
- 83,20 Euro Gebühr für ein rotes Oldtimerkennzeichen mit einem Fahrzeug
- 10,20 Euro Gebühr für jedes weitere Fahrzeug
- 2,60 Euro Gebühr wenn ein neues Nachweisheft gebraucht wird
Die Gebühr muss sofort bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsbehörde beglichen werden. Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Sie sind an den Hersteller zu zahlen.
- Wann ist mein Fahrzeug ein Oldtimer?
- Wenn der Tag der erstmaligen Inbetriebnahme mehr als 30 Jahre zurückliegt.
- Wenn das Fahrzeug nur geringe Gebrauchsspuren aufweist und zur Pflege des kraftfahrttechnischem Kulturguts dient.
- Gebrauchsspuren und Kulturgut im Gutachten (nach §23 StVZO) nachgewiesen werden.
- Wie hoch ist die Steuer?
- PKW / LKW = 191,00 Euro jährlich
- Zweiräder = 46,00 Euro jährlich
- Welche Fahrten darf ich mit dem Oldtimerkennzeichen durchführen?
- Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen einschließlich An- und Abfahrt.
- Prüfungsfahrten (Fahrten anlässlich einer Prüfung des Fahrzeuges durch einen Prüfingenieur einschl. An- und Abfahrt).
- Probefahrten (Fahrt zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges).
- Überführungsfahrten (Fahrten zur Überführung des Fahrzeu-ges an einen anderen Ort).
Kfz-Zulassungsstelle
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-390 und -392
0941/4009-201
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Kartenansicht
www.landkreis-regensburg.de
Online-Terminvereinbarung
Mo - Mi: 7:30 - 11.30; 13:00 - 15:00 Uhr
Do: 7:30 - 11:30; 13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 7:30 - 11:30 Uhr
Do 13:00 – 17:00 Uhr: Zulassungsstelle nur mit Terminvereinbarung
Termine sind mit unserer Online-Terminvereinbarung im Bürgerserviceportal möglich!