Diese Fahrzeuge sind
- Mofas Versicherungskennzeichen,
- Kleinkrafträder bis 45 km/h und bis 50 cm³ Versicherungskennzeichen,
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 20 km/h ohne Kennzeichen, mit als 20 km/h mit allgemeinem Kennzeichen und
- Land- und forstwirtschaftliche Anhänger Wiederholungskennzeichen, wenn diese nicht schneller als 25 km/h gezogen werden.
Bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern bis 20 km/h muss die Halter-/Firmenanschrift auf dem Fahrzeug vorne rechts gut lesbar angebracht sein.
Die meisten Fahrzeuge haben eine allgemeine Betriebserlaubnis. Für diese hat bereits das Kraftfahrt-Bundesamt die Betriebserlaubnis erteilt.
Auf Antrag erteilt das Landratsamt Regensburg die Betriebserlaubnis, wenn ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis oder eine Zweitschrift des Herstellers vorgelegt wird. Zur Beantragung der Zweitschrift vom Hersteller ist in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich, die das Landratsamt Regensburg ausstellt.
Hierzu kann auch einen Vertreter (z.B. Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragt werden.
- Zweitschrift der Betriebserlaubnis des Herstellers
- Gutachten nach § 21 StVZO (TüV in den alten Bundesländern / Dekra in den neuen Bundesländern) mit einer Herstellerbescheinigung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebestätigung)
- Versicherung an Eidesstatt wenn die Original-Betriebserlaubnis verloren wurde
- Erstmalige Erteilung der Betriebserlaubnis:39,50 €
- Erteilung der Betriebserlaubnis nach technischer Änderung und unter Vorlage der ursprünglichen Betriebserlaubnis: 10,50 €
Die Gebühr muss bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsbehörde beglichen werden.
Kfz-Zulassungsstelle
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-390 und -392
0941/4009-201
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