Das Fahrzeug soll außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) werden.
Die Außerbetriebsetzung ist erst mit der Entstempelung des Kennzeichens abgeschlossen. Die Steuer- und Versicherungspflicht erlischt; Versicherung und Finanzamt werden online von der Außerbetriebsetzung informiert. Das Fahrzeug darf deshalb nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.
Sie dürfen mit den entstempelten Kennzeichen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines unmittelbar angrenzenden Zulassungsbezirks noch auf dem direkten Weg nach Hause, zum Verwertungsbetrieb oder zum Autohändler fahren. Die Fahrt muss am Tag der Außerbetriebsetzung durchgeführt werden. Die entstempelten Kennzeichen müssen am Fahrzeug ordnungsgemäß angebracht sein.
Für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 zugelassen wurden, ist die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges auch online möglich.
- Zum außer Betrieb setzen (abmelden) eines Fahrzeuges können Sie bei einer Zulassungsbehörde Ihrer Wahl einen entsprechenden Antrag stellen.
- Wenn Sie den Antrag auf Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsstelle des Landkreises Regensburg stellen, können Sie hierzu auch einen Vertreter (z.B. Autohändler) beauftragen.
- Sie müssen eine Erklärung abgeben, dass das Fahrzeug nicht verwertet wird. Soll es verwertet werden, müssen Sie einen Verwertungsnachweis von einem zertifizierten Verwertungsbetrieb vorlegen oder nachreichen.
Zum Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs gehen Sie wie folgt vor:
- Aufrufnummer am Automaten ziehen im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung.
- Warten, bis Sie aufgerufen werden (Nummer erscheint auf elektronische Anzeigetafel).
- Zulassungsschalter aufsuchen, der zur Aufrufnummer angezeigt wird.
- Erforderliche Unterlagen vorlegen dem/der Sachbearbeiter/in, nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie von diesem/dieser eine Kassenkarte.
- Gebühreneinzahlung erfolgt am Kassenautomaten mit der Kassenkarte im Eingangsbereich. Sie erhalten 2 Zahlungsbelege, die Sie aufbewahren müssen. Ein Beleg ist Ihre Quittung, der 2. Beleg ist für die Ausgabe bestimmt. Auf dem Beleg finden Sie auch das Ihrem Fahrzeug zugeteilte Kennzeichen.
- Zulassungsunterlagen abholen. Sie werden vom Sachbearbeiter am Ausgabeschalter mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen und erhalten Ihre fertigen Unterlagen zurück. Prüfen Sie, ob diese richtig ausgefüllt sind.
Für Fragen können Sie sich an die Mitarbeiter(in) in der Information im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung wenden.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I, der Zulassungsbescheinigung Teil II oder der Betriebserlaubnis ist zusätzlich eine Versicherung an Eides statt des Fahrzeughalters erforderlich.
- 16,80 Euro Gebühr für die Abmeldung eines Fahrzeuges
Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsbehörde zu begleichen.
Kfz-Zulassungsstelle
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-390 und -392
0941/4009-201
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Online-Terminvereinbarung
Mo - Mi: 7:30 - 11.30; 13:00 - 15:00 Uhr
Do: 7:30 - 11:30; 13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 7:30 - 11:30 Uhr
Do 13:00 – 17:00 Uhr: Zulassungsstelle nur mit Terminvereinbarung
Termine sind mit unserer Online-Terminvereinbarung im Bürgerserviceportal möglich!