Sie können das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag feststellen lassen, wenn Sie daran ein berechtigtes Interesse haben. Da in diesem Bereich auch immer das in der Vergangenheit gültige Recht anzuwenden ist, können wir Ihnen nicht pauschal nennen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen bzw. welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, damit die Feststellung Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit erfolgen kann. Jeder Fall ist individuell zu betrachten, abhängig vom jeweiligen Familienstammbaum.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor einer Antragstellung telefonisch oder per E-Mail mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen, um die Voraussetzungen und vorzulegenden Unterlagen besprechen zu können.
Sollten Sie das Bestehen Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit nachweisen können und an der Feststellung ein berechtigtes Interesse bestehen, kann Ihnen ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt werden. Sollten Sie das Nichtbestehen Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit nachweisen können, kann Ihnen eine Negativbescheinigung ausgestellt werden.
Gebühr pro Person: 51,00 €
§ 30 Staatsangehörigkeitsgesetz
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