In der allgemeinen Schwangerenberatung können Ratsuchende Fragen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft ansprechen. Sie bekommen Informationen über gesetzliche Leistungen für Familien und Kinder wie Elterngeld, Kindergeld, Arbeitslosengeld II, Unterhaltsvorschuss, Kindergeldzuschlag. Für Schwangere mit geringem Einkommen kann ein Antrag auf Hilfen aus der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind" gestellt werden, z.B. für Babyerstausstattung.
Auch nach der Geburt, in den ersten drei Lebensjahren mit Kind, in Krisen und zu Themen der Partnerschaft und Familienplanung berät und begleitet die Schwangerenberatung.
Information und die Antragstellung zur freiwilligen Kostenübernahme für Verhütungsmittel durch den Landkreis Regensburg ist über die Beratungsstelle möglich.
Aktuelle Veranstaltungen
Die allgemeine Schwangerenberatung kann von allen Menschen in Anspruch genommen werden, die Fragen zu dem Thema haben.
Die Beratungsstelle ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag, Dienstag, Mittwoch
08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:30 Uhr
Freitag
08:00 – 12:00 Uhr
Weitere Termine auf Anfrage
Hilfen aus der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ können nur während der Schwangerschaft beantragt werden.
Für die unverbindliche Erstberatung sind keine Unterlagen notwendig. Hier ist auch eine anonyme Beratung möglich. Wenn Anträge auf finanzielle Hilfen gestellt werden sollen, müssen die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. Diese werden im persönlichen Gespräch genannt.
Die Beratung ist kostenlos.
Schwangerenberatung
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-0
0941/4009-764
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Kartenansicht
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Mo: 8:00-12:00; 13:00-15:30 Uhr
Di: 8:00-12:00; 13:00-15:30 Uhr
Mi: 8:00-12:00 Uhr
Do: 8:00-12:00; 13:00-17:30 Uhr
Fr: 8:00-12:00 Uhr
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