Der Landkreis Regensburg hilft - Informationen des Landkreises Regensburg zur Ukrainehilfe
Der Landkreis Regensburg bereitet sich auf die Aufnahme und Unterbringung vieler Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine vor. In verschiedenen Gemeinden wurden bereits Notunterkünfte eingerichtet bzw. werden derzeit vorbereitet. Viele Kriegsflüchtlinge sind bei Bekannten/Verwandten untergekommen. Daneben wurden viele Personen an privat weiter vermittelt zum Bezug einer Wohnung.
FAQ´s
Angebot von privatem Wohnraum im Landkreis Regensburg
Wer privaten Wohnraum für Kriegsflüchtlinge bereitstellen kann, sollte eine E-Mail an [email protected] schreiben.
Das gilt, wenn Sie de ukrainischen Flüchtlingen Wohnungen oder Häuser zur Vermietung anbieten wollen.
Anmietung großer Wohnungen oder auch kompletter Häuser
Darüber hinaus bitten wir Bürgerinnen und Bürger, die große Wohnungen (für 6 oder mehr Personen) oder Häuser für Asylbewerber zur ortsüblichen Miete zur Verfügung stellen wollen, sich mit dem Ausländeramt des Landratsamtes in Verbindung zu setzen und zwar unter der E-Mail-Adresse [email protected] .
Zentrale Erstanlaufstelle der Freien Wohlfahrtspflege im Auftrag der Bayer. Staatsregierung
- Hilfetelefon: 089 54497199 (Montag bis Freitag 8 – 20 Uhr, Samstag und Sonntag 10 – 14 Uhr)
- E-Mail: [email protected]
Als zentrale Erstanlaufstelle hat die Bayerische Staatsregierung bei der Freien Wohlfahrtspflege ein Hilfetelefon zu Fragen rund um den Krieg in der Ukraine eingerichtet. Hier können sich gerade all diejenigen melden, die in Bayern leben und in großer Sorge um ihre Verwandten oder Freunde in der Ukraine sind. Denn teilweise ist der Kontakt zu diesen abgebrochen. Das Hilfetelefon soll ihnen eine Anlaufstelle bieten und sie an die richtigen Stellen weiter vermitteln. Zudem bieten zahlreiche Engagierte ihre Unterstützung an und suchen eine Anlaufstelle, an die sie sich wenden können, um mehr Informationen zu erhalten. Daneben gibt es auch Menschen, die selbst auf der Suche nach diesbezüglichen Hilfsangeboten sind.
Hier unterstützen die Strukturen und Netzwerke der Hilfsorganisationen. Denn genau hier ist auch das Hilfetelefon verortet. Als zentrale Erstanlaufstelle ist es in deren bewährte Strukturen eingebettet, greift auf diese zurück und schafft so Synergien, die wiederum den Menschen, die Hilfe benötigen, zugutekommen. Angesiedelt ist es bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern.
Menschen die Hilfe benötigen oder anbieten können sich sowohl telefonisch unter 089 54497199 (Montag-Freitag 8-20 Uhr, Samstag-Sonntag 10-14 Uhr) als auch per Email an [email protected] melden.
Hier erhalten Sie Informationen und Hilfe, wenn Sie den Kontakt zu den ihnen nahestehenden Menschen verloren haben und diese suchen, Informationen zur aktuellen Situation vor Ort (Ukraine oder Nachbarstaaten) benötigen, nahestehenden Personen vor Ort (Ukraine oder Nachbarstaaten) helfen möchten oder selbst ehrenamtlich Hilfe leisten wollen.
Als Erstanlaufstelle vermittelt das Hilfetelefon schnell und unkompliziert an die zuständigen Stellen weiter und gibt wichtige Erstinformationen beispielsweise auch zu Spendenkonten oder möglichen Anlaufstellen für Sachspenden. Ukrainische Staatsangehörige, die sich bereits in Bayern aufhalten, können mit Fragen zum Ausländerrecht oder auch zur Möglichkeit einer Unterkunft an die zuständigen Stellen der Ausländerbehörde oder Unterbringungseinrichtung verwiesen werden. Das Hilfetelefon leistet hier selbst keinerlei Beratung.
Dienstleistungs- und Beratungsservice
Nachfragen zur ausländerrechtlichen Themen:
- Telefon: 0941 4009 667
- E-Mail: [email protected]
Informationen zu Leistungen vom Jobcenter Regensburg Land:
- Telefon: 0941 89936-111
- E-Mail: [email protected]
Informationen zu Sozialhilfeleistungen:
- Telefon: 0941 4009 589
- E-Mail: [email protected]
Informationen zu Asylbewerberleistungen:
- Telefon: 0941 4009 614
- E-Mail: [email protected]
Was ist zu tun, wenn die Geflüchteten zurück in die Ukraine möchten?
Heimkehrwillige müssen sich vor der Ausreise per Email beim Jobcenter an ( [email protected] ) bzw. Sozialamt ( [email protected] ) vom Leistungsbezug abmelden. Zudem ist die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Wohnortgemeinde erforderlich. Die Ausländerbehörde wird dann von dort automatisch über den Wegzug unterrichtet.
Infomaterial
Geld- und Sachspenden
Aufenthaltserlaubnis
Achtung: Neues Procedere ab 01.06.2022
Staatsangehörige der Ukraine dürfen grundsätzlich visumfrei mit einem nationalen Reisepass ins Bundesgebiet für 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen (sog. Kurzaufenthalt) einreisen. Aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine wird der visumfreie Aufenthalt von 90 Tagen verlängert werden. Wir empfehlen dazu die Einreichung eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der zuständigen Ausländerbehörde (= Ausländerbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der gewöhnliche Aufenthalt stattfindet).
Dazu ist zunächst die einwohnermelderechtliche Anmeldung beim Rathaus der Wohnsitzgemeinde notwendig. Im zweiten Schritt ist die erkennungsdienstliche Behandlung beim ANKER-Zentrum in Regensburg notwendig. Erst nach dieser ist die Antragstellung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis sowie die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung bei der Ausländerbehörde möglich. Untenstehend finden Sie ein Informationsblatt, in dem der Ablauf von der einwohnermelderechtlichen Anmeldung bis zur Leistungsbeantragung beim Jobcenter nochmals beschreiben ist.
Insbesondere bei privater Unterkunft sollte dringend beachtet werden, dass der Name der Antragstellerin bzw. des Antragstellers deutlich am Briefkasten erkennbar angebracht ist. Ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels sollte auch eingereicht werden, wenn keine private Unterkunft zur Verfügung steht.
Dieser Antrag muss vor Ablauf der 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen bei der Ausländerbehörde eingereicht werden. Wurde der Antrag rechtzeitig (vor Ablauf des visumfreien Aufenthalts) eingereicht, entsteht ein sog. erlaubter, fiktiver Aufenthalt. Dieser erlaubte Aufenthalt wird durch eine Fiktionsbescheinigung bestätigt.
Ukrainische Staatsangehörige, welche mit nationalem Visum eingereist sind und deren Visum in den kommenden Wochen abläuft, wird ebenfalls empfohlen einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde einzureichen. Dieser Antrag löst fiktiv die Verlängerung des Einreisevisums aus, so dass auch in diesem Fall eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wird. Dem Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels sollte eine Kopie des Reisepasses, ggf. eine Kopie des Einreisevisums und des Ankunftsnachweises sowie eine Meldebescheinigung der Meldebehörde (Anmeldung bei der Wohnsitzgemeinde) beigefügt werden. Der Antrag kann postalisch oder per E-Mail an [email protected] eingereicht werden.
Zur persönlichen Vorsprache bei der Ausländerbehörde sind folgende Unterlagen im Original mitzubringen:
- Reisepass
- biometrisches Passfoto (max. 6 Monate alt)
- Ankunftsnachweis
- Meldebescheinigung
Registrierung nach Einreise ins Bundesgebiet und Unterbringungsmöglichkeit
Vor der Antragstellung bei der Ausländerbehörde müssen sich ukrainische Staatsangehörige, welche aufgrund der Kriegssituation nach Deutschland eingereist sind, registrieren lassen.
Weitere Informationen dazu und ein Informationsblatt, mit Erklärungen zum Ablauf, finden Sie unter der Rubrik „Aufenthaltserlaubnis“.
Registrierungsvorgang bei fehlender Unterkunft
Meldung beim ANKER in der Bajuwarenstr. 1a in Regensburg, dort gibt es Unterkunft und Verpflegung, 24/7
Ehrenamtliche Tätigkeit
Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an: [email protected] . Bitte schreiben Sie Ihre Kontaktdaten dazu und in welchem Bereich Sie sich gerne einbringen möchten sowie in welcher Gemeinde Sie tätig werden möchten. Ebenso ist es für uns wichtig zu wissen, ob wir Ihre Kontaktdaten an Helferkreise, Gemeinden und/oder Beratungsstellen weiterleiten dürfen.
Ehrenamtliche Dolmetscher
Wenn Sie sich als ehrenamtlicher Dolmetscher zur Verfügung stellen möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an: [email protected] mit Ihren Kontaktdaten, Ihren zeitlichen Ressourcen und Sprachen.
Soziale Hilfeleistungen
Informationen zum Bürgergeld für Geflüchtete aus der Ukraine: https://www.arbeitsagentur.de/ukraine
Arbeitsangebote / Jobsuche
Ukraine-Flüchtlinge dürfen laut BMI in Deutschland arbeiten, wenn eine Aufenthaltserlaubnis vorliegt und wenn eine Erwerbstätigkeit von der Ausländerbehörde erlaubt worden ist. Die Ausländerbehörde wird bereits bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, auch wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht, in den Aufenthaltstitel eintragen, dass die Beschäftigung erlaubt ist. Das bedeutet, dass keine weitere Arbeitserlaubnis einer anderen Behörde erforderlich ist. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz in Deutschland können zudem Leistungen der Beratung und Vermittlung nach dem SGB III durch die Agentur für Arbeit erhalten.
Für Geflüchtete aus der Ukraine, die in der Stadt Regensburg oder in den Landkreisen Regensburg, Neumarkt und Kelheim eine Bleibe gefunden haben und arbeiten möchten, steht die Agentur für Arbeit Regensburg mit ihren Geschäftsstellen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Neben der Beratung und Arbeitsvermittlung informieren die Mitarbeiter der Agentur auch zu Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und Sprachförderungen. Ausführliche Informationen sind auf https://www.arbeitsagentur.de/ukraine sowie auf der lokalen Seite der Agentur für Arbeit Regensburg unter https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/regensburg/ukraine zu finden. Hier ist ein Anmeldebogen in drei Sprachen zu finden, der ausgefüllt per E-Mail an [email protected] zu senden ist.
Weitere Informationen
Wo erhalte ich Informationen über meine Verwandten/Bekannten aus der Ukraine?
Als zentrale Erstanlaufstelle hat die Bayerische Staatsregierung bei der Freien Wohlfahrtspflege ein Hilfetelefon zu Fragen rund um den Krieg in der Ukraine eingerichtet. Erreichbar ist das Hilfetelefon unter der Telefon-Nummer 089 54497199 (Montag bis Freitag von 8 – 20 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 – 14 Uhr) oder per E-Mail an [email protected] . Das Auswärtige Amt hat für deutsche Staatsangehörige in der Ukraine eine Krisenhotline eingerichtet:
- Telefon: +49 30 5000 3000
- E-Mail: [email protected]
Psychologische Hilfe
Hier finden Sie psychologische Unterstützung:
- Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222
- Elterntelefon: 0800 111 0 550
- Nummer gegen Kummer (für Jugendliche): 116 111
- Kinder- und Jugendtelefon: 0800 1 11 03 33
- Krisendienst Psychiatrie: 0800 / 655 3000
Ärztliche Untersuchungen
Für Geflüchtete in Erstaufnahmeeinrichtung sowie den staatlichen Unterkünften ist eine Eingangsuntersuchung vorgesehen, diese wird vom Landratsamt organisiert. Für Geflüchtete in privaten Unterkünften ist diese nicht vorgesehen. Arztbesuche erfordern eine gültige Krankenversicherung!
Merkblatt „Tuberkulose“ in ukrainischer Sprache
Deutsches Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose (DZK)
Schule
Schulische Integration und Förderung der geflohenen Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine im Schuljahr 2023/24
In den Jahrgangsstufen 1 bis 4 werden die Kinder an den Grundschulen in den Regelklassen unterrichtet. Die Zuordnung zu einer Schule erfolgt über das sog. Sprengelprinzip. Das bedeutet, dass sich die Zuweisung zu einer Schule in der Regel nach dem Wohnort der Schülerinnen und Schüler richtet.
Für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 9, die die deutsche Sprache gerade erst erlernen oder lediglich über geringe Kenntnisse des Deutschen verfügen, werden im Schuljahr 2023/2024 Brückenklassen als ein schulartunabhängig ausgerichtetes Angebot der schulischen Integration eingerichtet.
Die Zuordnung in eine Brückenklasse erfolgt für öffentliche weiterführende Schulen durch die in der Steuerungsgruppe vertretenen Schulaufsichtsbehörden.
Die für die Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien in Stadt und Landkreis Regensburg zuständige Steuerungsgruppe sieht folgendes Verfahren vor:
- Die Jugendlichen suchen die Sprengelschule bzw. die nächstgelegene Schule auf. Die Schule, an der der Erstkontakt stattfindet, nimmt die Daten der Schülerin/des Schülers auf und meldet diese an die Steuerungsgruppe.
- Die Entscheidung, in welche Brückenklasse bzw. an welche weiterführende Schule die Zuweisung erfolgt, trifft die Steuerungsgruppe in gemeinsamer Absprache nach schulorganisatorischen Erfordernissen.
- Die Schülerin/der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten werden dann von der aufnehmenden Schule über die künftig zu besuchende Schule informiert.
Weitere Informationen auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter https://www.km.bayern.de/ukraine.html
Unbegleitete minderjährige Geflüchtete
Kommt ein ukrainisches Kind oder Jugendlicher ohne Eltern oder ohne eine von den Eltern bevollmächtige Person in Deutschland an, ist es Aufgabe der Jugendämter, sich dem Wohl der Kinder und Jugendlichen anzunehmen. Nach dem SGB VIII ergibt sich ein Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, um die Unversehrtheit des jungen Menschen sicher zu stellen und ihn so in einer geeigneten Einrichtung der Jugendhilfe, in einer Pflegefamilie oder anderer geeigneter Betreuungsform unter zu bringen. Der über das Familiengericht bestellte Vormund übernimmt die Personensorge und beantragt Hilfen nach SGB VIII beim Jugendamt. Die elterliche Sorge ruht, bis ein Elternteil ggf. einreist und die Rechte zum Wohle des Kindes wieder ausgeübt werden können.
Die Entscheidung über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart wird im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen. Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe wird zusammen mit dem Personensorgeberechtigten (Vormund) und dem Jugendlichen ein Hilfeplan aufgestellt, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthält. Es wird regelmäßig überprüft, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist (§36 SGB VIII). Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall. Ziel der Jugendhilfe ist es den jungen Menschen eine gute Entwicklung zu ermöglichen.
Weitere Informationen zu Einreise und Aufenthalt in Deutschland
- Laufzettel - Ukrainisch: Міністерство внутрішніх справ Баварії зі спорту та інтеграції
- Laufzettel - Russisch: Государственное министерство внутренних дел Баварии по делам спорта и интеграции
- Laufzettel - Deutsch
- Kulturmittler*innen in Ukrainisch/ Russisch gesucht!
- 31. Infobrief vom 24. März 2022 für alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen sowie Projektträger in den Bereichen Asyl und Integration
SOS Meldestelle Ukrainische Waisenhäuser und Kinderheime
Mitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ):
SOS Meldestelle Ukrainische Waisenhäuser und Kinderheime
Der Krieg in der Ukraine bedroht weite Teile der Zivilbevölkerung – darunter um die 100 000 Kinder und Jugendliche, die in ukrainischen Heimen aufwachsen. Viele von ihnen halten sich aktuell noch immer in Kriegsgebieten auf, andere wurden bereits evakuiert, befinden sich gemeinsam mit ihren Betreuerinnen und Betreuern selbst organisiert auf der Flucht oder planen ihre Ausreise. Viele erhalten bei der Organisation der Flucht Unterstützung von engagierten Menschen in Deutschland.
Die „SOS Meldestelle Ukrainische Waisenhäuser und Kinderheime“ unterstützt dabei, die Kinder- und Jugendgruppen aus ukrainischen Heimen gemeinsam mit ihren Betreuungspersonen in eine sichere Unterkunft zu vermitteln. Wichtig ist, dass die jungen Menschen als Gruppe mit ihren Begleitpersonen zusammenbleiben können und eine bedarfsgerechte Betreuung und Begleitung in Deutschland erhalten.
Weitere Infos unter:
Sprach- und Integrationskurse
Die Bundesregierung hat entschieden, Geflüchteten aus der Ukraine Zugang zu Angeboten der Sprachförderung und Beratung zu gewähren, und zwar:
- Migrationsberatung für Erwachsene (MBE)
https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2019/20190905-am-mbeon-app-website.html - „MiA-Kurse“ (Migrantinnen einfach stark im Alltag), ein Angebot speziell für Frauen
https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/AngeboteFrauen/Kursprogramm-MiA/kursprogramm-mia-node.html - Erstorientierungskurse
https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/ErsteOrientierung/Erstorientierungskurse/erstorientierungskurse-node.html - Integrationskurse
https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/integrationskurse-node.html
und - Berufssprachkurse
https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/DeutschBeruf/deutsch-beruf.html?nn=282656
Weiterführende Informationen
- Anbieter von Sprachkursen / Integrationskursen Stand: 31.07.2023
- Flyer Integrationskurs grundlegende Informationen - Volkshochschule Regensburger Land e.V.
- Anmeldung Deutschkurs - Volkshochschule Regensburger Land e.V.
Die Geflüchteten aus der Ukraine können gem. § 44 Abs. 4 AufenthG auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zum Integrationskurs zugelassen werden.
Die Voraussetzungen an einem vom BAMF anerkannten Integrationskurs teilzunehmen sind:
- Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer muss eine Fiktionsbescheinigung von der Ausländerbehörde oder der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) haben
- oder die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmermuss eine Aufenthaltsgestattung nach § 24 AufenthG haben
- oder die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer braucht eine anderweitige Bescheinigung, die nachweist, dass ihr bzw. sein Aufenthalt in Deutschland genehmigt ist (Sonderfälle).
Die Zulassung zum Integrationskurs ist auf Antrag möglich.
(Diesen finden Sie hier: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/Kursteilnehmer/AntraegeAlle/630-007_antrag-zulassung-integrationskurs-ausl_pdf.html?nn=282388)
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Zuständig sind die Regionalstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Tipps für Apps:
- Startseite (ankommenapp.de)
Diese App eignet sich hervorragend zum Deutschlernen und kann nach Download auch offline genutzt werden. Es ist keine Anmeldung erforderlich und es wird ebenfalls auf In-App-Käufe sowie Werbung verzichtet. Entwickelt wurde sie vom Goethe-Institut und orientiert sich am Integrationskurs. - vhs-Lernportal - Deutschkurse
Das Lernportal der vhs Regensburger Land kann ebenfalls ohne Registrierung genutzt werden. Auch hier wird auf In-App-Käufe und Werbung verzichtet. Bei einer Registrierung kann man Tutoren*innen kontaktieren. Diese App ist ebenfalls kostenlos. Es gibt verschiedene Sprachkurse bis zum Niveau B2. - Integreat | Mehrsprachig. Offline. Kostenlos. (integreat-app.de)
Ebenfalls hervorzuheben ist die App Integreat, auch wenn es sich dabei um keinen Sprachkurs handelt. Sie hilft jedoch dabei, relevante Informationen zur Verfügung zu stellen, die vor Ort hilfreich sein können.
Integration
Was ist zu tun, wenn die Geflüchteten zurück in die Ukraine möchten?
Heimkehrwillige müssen sich vor der Ausreise beim Jobcenter per Email an [email protected] vom Leistungsbezug abmelden. Zudem ist die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Wohnortgemeinde erforderlich. Die Ausländerbehörde wird dann von dort automatisch über den Wegzug unterrichtet.