Sie wollen eine Dienstleistungstätigkeit im Landkreis Regensburg aufnehmen und kommen aus dem Inland, EU-Ausland bzw. aus Island, Norwegen oder Liechtenstein oder Ihr Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit hat in einem dieser Staaten seinen Sitz bzw. ist dort gegründet worden?
Entsprechend der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt (RL 2006/123/EG) vom 27.12.2006 kurz EU-DLR bietet Ihnen der Landkreis Regensburg durch die Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) Unterstützung an. Die EU-DLR hat das Ziel bürokratische Hindernisse abzubauen, den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zu fördern und zur Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes beizutragen. Die Dienstleistungsrichtlinie findet Anwendung auf einem breiten, nicht abschließend definierten Bereich von Dienstleistungsbranchen einschließlich z.B. Handel, Gastronomie, Handwerk, IT-Dienstleistungen, Bauwirtschaft, Forschung und Entwicklung.
Die Einheitlichen Ansprechpartner können für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen erheben.
Der EAP unterstützt Sie mit Informationen zur Aufnahme bzw. zur Ausübung der Tätigkeit. Die erforderlichen Formalitäten können Sie über den EAP abwickeln.
EAP
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-373
0941/4009-490
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Mo: 8:00-12:00; 13:00-15:30 Uhr
Di: 8:00-12:00; 13:00-15:30 Uhr
Mi: 8:00-12:00 Uhr
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